Nasenbluten, blaue Flecken? Kann ich Gerinnungshemmer alleine absetzen?

Die Hemmung der Blutplättchen nach einer Koronarintervention, z.B. Ballonaufdehnung oder Implantation einer Gefäßstütze (Stent), ist einer der wichtigsten Bausteine der dauerhaften Nachbehandlung der koronaren Herzkrankheit. Dies verhindert eine Wiederverengung (Restenose) des behandelten Gefäßabschnitts oder die Anheftung der Blutplättchen an weiteren erkrankten Abschnitten. Dabei muss zwischen einer Tripletherapie (zwei Blutplättchenhemmern plus einem Gerinnungshemmer) und einer dualen (zwei Blutplättchenhemmern) nach einer Stentimplantation oder einem Herzinfarkt sowie einer Monotherapie als Dauerbehandlung bei fast allen KHK-Patienten (Patienten mit einer Erkrankung der Herzkranzgefäße) unterschieden werden.
Entsprechend der Anzahl der eingenommenen Blutverdünner steigt das Risiko einer Blutung.
In den meisten Fällen kommt es bei den behandelten Patienten zu harmlosen Blutungen wie blauen Flecken der Haut, Nasenblutungen oder Einblutungen an den Augen usw.
In der Regel entstehen derartige Blutungen durch äußere Gewalteinwirkungen, etwa durch einen Sturz, einen Stoß oder einen Schlag beim Sport oder aber durch eine Verletzung im Alltag. Diese sind harmlos und bedürfen keiner spezifischen Behandlung.
Sind die blauen Flecken allerdings ungewöhnlich groß oder treten sie sehr häufig oder ohne ersichtlichen Grund auf, sollte der behandelnde Arzt aufgesucht werden. In diesen Fällen muss untersucht werden, ob die größere Blutung Folge einer Erkrankung der Blutgerinnung (Hämophilie) oder einer relevanten Verletzung ist und ob die Blutung ggfls. gestillt werden muss.
In aller Regel reichen kurzfristiges Absetzen der Blutverdünner und ein abwartendes Verhalten aus.
Seltener kommt es zu schweren Magen-Darm- Blutungen oder Blutungen im Bereich der Nieren und Harnwege oder im schlimmsten Fall zu intrakraniellen (Gehirn) Blutungen, die schwere Folgen haben können. Dabei können die Betroffenen starke Kopfschmerzen oder Lähmungserscheinungen und Sprachstörungen zeigen. In diesen Fällen ist neben dem Absetzen des Blutverdünners eine sofortige Konsultation des behandelnden Arztes erforderlich.
Weder unmittelbar nach einer Stentimplantation oder einem Herzinfarkt, noch bei stabilen KHK-Patienten sollten die Blutverdünner selbstständig abgesetzt werden. Im schlimmsten Falle riskiert der Patient dabei einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall. Vor einer Operation oder einer Zahnbehandlung kann die Behandlung mit Blutverdünnern nach Absprache mit dem behandelnden Kardiologen durchaus unterbrochen werden.
Dabei kann der Kardiologe je nach der individuellen Risikosituation eine entsprechende Abschätzung bzw. Empfehlung abgeben.
Eine allgemein gültige, für alle Patienten einheitliche Empfehlung, ist nicht möglich.
Autor: Dr. med. Behrus Subin, Cardiomed an der Alster, Reesendamm 3, 20095 Hamburg
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