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Myokardinfarkt: Welche Reha für wen?

Leistungsdiagnostik mit dem Ergometer – durch gezielte Rehabilitationsmaßnahmen wird die körperliche Belastbarkeit nach dem Myokardinfarkt verbessert

Leistungsdiagnostik mit dem Ergometer – durch gezielte Rehabilitationsmaßnahmen wird die körperliche Belastbarkeit nach dem Myokardinfarkt verbessert
Foto: Thinkstock, Stockbyte, Comstock

Die Reha nach einem Myokardinfarkt (Herzinfarkt) ist sehr wichtig. Studien zeigen, dass eine Rehabilitationsmaßnahme, die meist direkt nach der Akutbehandlung als sogenannte Anschlussheilbehandlung durchgeführt wird, das Risiko für einen wiederholten Infarkt sowie die Sterberate senkt. Das Angebot der Reha-Kliniken in Deutschland ist sehr groß: Oft ist es sogar möglich, dass der Patient während der Rehabilitationsmaßnahme zu Hause wohnen bleiben kann.

Es muss nicht immer ein stationärer Aufenthalt in einer Reha-Klinik sein: Patienten, die nach einem Myokardinfarkt selbstständig und fit genug sind, die Wege zur Klinik zurückzulegen, sowie häuslich gut versorgt sind, können auch eine ambulante Rehabilitation absolvieren, die tagsüber stattfindet. Dies hat den Vorteil, dass man die Abende und Wochenenden zu Hause bei der Familie verbringen kann.

Stationäre oder ambulante Reha: Tapetenwechsel oder gewohntes Umfeld?

Welches Konzept dem Patienten zusagt, ist dabei individuell verschieden. Ein akuter Myokardinfarkt ist immer ein Einschnitt ins bisherige Leben. Einige wünschen sich nach dem Krankenhausaufenthalt die Nähe zur Familie und möchten ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen. Andere nutzen gern die Chance, herauszukommen und Stressoren des Alltags hinter sich zu lassen. Denn viele stationäre Rehakliniken sind auch landschaftlich reizvoll gelegen, beispielsweise an der See oder im Schwarzwald.

Ob die Reha nach einem Herzinfarkt ambulant durchgeführt werden kann, hängt jedoch vom medizinischen Zustand des Patienten ab und sollte am besten gemeinsam mit dem behandelnden Arzt entschieden werden. Wenig hilfsbedürftige und selbstständige Patienten können eher eine ambulante Reha besuchen als solche, die noch viel Pflege bedürfen und für die beispielsweise die Anfahrt zur Reha-Einrichtung mit Belastung und Stress verbunden ist.

Ambulante Reha nach dem Myokardinfarkt – gezielte Übungen unter fachkundiger Anleitung helfen den Gesundheitszustand zu stabilisieren. - See more at: http://herzbewusst.astrazeneca-online.de/nach-dem-herzinfarkt/rehabitilation-herzinfarkt/myokardinfarkt#sthash.qaDigSzx.dpuf

Ambulante Reha nach dem Myokardinfarkt – gezielte Übungen unter fachkundiger Anleitung helfen den Gesundheitszustand zu stabilisieren.
Foto: Thinkstock, iStock, Gewitterkind

Angebot von Rehakliniken: Zertifikat bietet Orientierung

Nach der Diagnose akuter Myokardinfarkt geht es in der anschließenden Rehabilitation darum, die körperliche Leistungsfähigkeit durch Bewegungs- und Physiotherapie zu verbessern, einen gesünderen Lebensstil (Ernährung, Raucherentwöhnung) zu erlernen und umzusetzen sowie die Erkrankung auch psychologisch zu verarbeiten und Stress abzubauen. Eine weitere Aufgabe der Rehakliniken und der dort arbeitenden Ärzte ist es, die Therapie fortzuführen, die nach einem Myokardinfarkt in der Akutklinik begonnen wurde. Das Angebot von ambulanten und stationären Rehakliniken sollte sich dabei in der Regel nicht wesentlich unterscheiden. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann darauf achten, ob die Einrichtung zertifiziert ist: So vergibt die Deutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen e.V. die Zertifikate „Kardiologische Rehabilitation nach den Qualitätsstandards der DGPR“ sowie „AHB-Klinik für herzkranke Diabetiker“.

Auswahl der Rehaklinik nach Myokardinfarkt: Patienten haben ein Wunsch- und Wahlrecht

Für die Klinikwahl können verschiedene Faktoren ausschlaggebend sein: das Leistungsspektrum, die Region oder die Nähe zum Wohnort. Der Patient darf und soll dabei seine Wünsche im Antrag angeben – und der Leistungsträger muss ihnen entsprechen: Denn wer nach einem Myokardinfarkt eine Rehabilitation plant, hat bei der Auswahl der Rehaklinik ein Wunsch- und Wahlrecht: So heißt es in § 9 SGB IX Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten: „Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen. Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten Rücksicht genommen.“

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