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AV Block3

Autor
Datum
Kathi2308
31.12.2018, 21:17 Uhr

Guten Abend,
Patientin 50 Jahre, stationär.
Danach am nächsten Tag auffinden bei Schnappatmung 101 sec. Pause. AV Block 3.
Wie lange dauert es bis Schnappatmung eintritt, bekommt man da keine Luft und denkt man erstickst du?
Ist man da noch bei Bewusstsein? Denn Sauerstoff ist doch noch genug im Körper. Das Gehirn ist doch da noch nicht geschädigt? Erfolgreich reanimiert, dann intubiert und wieder reanimationspflichtig. Ist man nach erfolgreicher Reanimation wieder bei Bewusstsein?
Nach über 30 min. Reanimation verstorben. An was macht man den Tod dabei fest?
Herzstillstand bei Intubation mit Sauerstoff, bekommt doch das Gehirn noch genug Sauerstoff und kann noch keinen Schaden haben, oder?
Keinen richtigen Herzrhythmus wieder herstellen können ist doch nicht gleich tot. Der Körper lebt doch noch weiter, das Gehirn müsste doch auch noch funktionieren?
Wird ein EEG geschrieben um den tatsächlichen Tod festzustellen? An was macht man den tatsächlichen Tod fest, woher weiß man, dass der Patient nicht nur in einen Koma sich befindet?
Danke für eine Antwort

Dr. med. Heribert Brück
02.01.2019, 16:11 Uhr

Sehr geehrte Frau Kathi,

leider lässt sich aus den von Ihnen gemachten Angaben keine genaue Antwort ableiten; deshalb werde ich versuchen, allgemeine Antworten zu geben.

Die sogenannte Schnappatmung ist eine Atemform, die bei Bewusstlosen auftritt, bevor die Atmung dann völlig aussetzt, sie ist Ausdruck eines fehlenden Atemantriebes des Gehirns. Die Zeit bis zum Auftreten ist von vielen Umgebungsfaktoren abhängig, wie z.B. der Temperatur und ob es vorher schon zu Sauerstoffmangelzuständen gekommen ist. In der Regel dauert es jedoch einige Minuten, bis eine Schnappatmung eintritt, der Patient ist dann bewusstlos und das Gehirn mit Sauerstoff unterversorgt.

Eine Pause von 101 Sekunden bei einem AV-Block III.° kann zu einer kurzen Bewusstlosigkeit führen, wenn die üblicherweise bei einem solchen AV-Block auftretenden Ersatz-Herzaktionen zu langsam sind und damit faktisch ein Kreislaufstillstand resultiert.

Bei einer Reanimation wird der Kreislauf von außen wiederhergestellt und das Gehirn dadurch wieder mit Sauerstoff versorgt.
Bei einem weiterbestehenden AV-Block III.° kann man den Herzschlag durch einen Herzschrittmacher aktivieren.
Davon schreiben Sie nichts, weshalb ich davon ausgehen muss, dass es auch noch andere Probleme gab.

Die Dauer der Reanimation hängt ebenfalls von vielen Faktoren ab, wie z.B. Vorschädigung des Patienten, Länge der Unterversorgung des Gehirns, ob trotz aller Bemühungen, zumindest vorübergehend, überhaupt eine Kreislaufstabilisierung zu erzielen ist, ob es Hinweise auf neurologische Defizite gibt (z.B. durch fehlende Pupillenreaktionen) usw. Dies muss im Einzelfall sehr sorgfältig von den handelnden Personen entschieden werden und ist in der Regel auch nicht die Entscheidung eines Einzelnen.

Wenn eine Reanimation aber ohne Erfolg bleibt und man sich nach reiflicher Abwägung zu einem Abbruch entscheidet, ist zur Todesfeststellung ein EEG nicht erforderlich.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen Ihre Fragen trotz aller Lücken ausreichend beantworten.

Herzliche Grüße
Dr. Heribert Brück

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