Pflege von Herzschwächepatient:innen

Bei einer Herzschwäche sind Betroffene oft auf die Unterstützung von Angehörigen angewiesen. Es kann passieren, dass alltägliche Aufgaben wie Einkaufen, Körperpflege oder Putzen plötzlich als Belastung empfunden werden. Lesen Sie hier, wie Sie Ihre:n Angehörige:n bestmöglich unterstützen können. Bei fortgeschrittener Erkrankung kann es auch dazu kommen, dass die oder der Betroffene gepflegt werden muss. Sprechen Sie mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt, wie im konkreten Fall die Pflege Ihrer oder Ihres Angehörigen aussehen sollte. Es gibt die Möglichkeit, einen professionellen Pflegedienst zu beauftragen oder auch selbst als Angehörige:r die Pflege zu übernehmen. Nicht jeder hat jedoch die Zeit oder die Fähigkeit, eine:n Angehörige:n zu pflegen. Sprechen Sie offen darüber und treffen Sie die Entscheidung mit der oder dem Betroffenen gemeinsam, sodass die Lösung für alle Beteiligten die beste ist.

Eine ältere Frau im Rollstuhl wird von einer Pflegerin mit einer Wolldecke zugedeckt.

Bei der Pflege von Angehörigen gelangt man schnell mal an seine Grenze. Suchen Sie sich Hilfe! Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Sie bei der Pflege zu unterstützen.

Abhängig vom Pflegegrad gibt es unterschiedliche Leistungen der Krankenkasse, die Ihnen zur Verfügung stehen. Dazu muss zuerst der Pflegegrad bestimmt werden. Das geschieht durch eine:n qualifizierte:n Begutachter:in, welche:r die physische wie auch psychische Verfassung der erkrankten Person feststellt. Sie oder er beurteilt dabei, inwieweit die Selbstständigkeit der erkrankten Person eingeschränkt ist:

Pflegegrad 1: gering
Pflegegrad 2: erheblich
Pflegegrad 3: schwer
Pflegegrad 4: schwerst
Pflegegrad 5: schwerst, mit besonderen pflegerischen Anforderungen

Sobald ein Pflegegrad festgelegt wurde, bietet die Krankenkasse unterschiedliche Leistungen an:

  • Pflegegeld
  • Finanzielle Zuschüsse für Pflegedienst
  • Pflegemittel
  • Zuschüsse zu Wohnraumanpassungen

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, was diese übernehmen würde. Sie können für die Pflege einer oder eines Angehörigen auch Pflegeurlaub nehmen. Sie können sich bis zu zehn Arbeitstage im Jahr von der Arbeit freistellen lassen und erhalten von der Rentenkasse Pflegegeldunterstützung.

Pflegen Sie Ihre:n Angehörige:n selbst, kann es vorkommen, dass sie in bestimmten Situationen mit der Pflege überfordert sind. In diesem Fall gibt es die Möglichkeit der Kurzzeitpflege. Das entlastet Sie und bietet Ihnen außerdem Zeit, Ihre Kräfte zu regenerieren. Die Erkrankten werden dabei vorübergehend in einer Pflegeeinrichtung versorgt.

Sollten Sie berufstätig sein und Ihr:e Angehörige:r braucht auch tagsüber Unterstützung, gibt es auch die Möglichkeit von Tagespflege-Einrichtungen. Die oder der Betroffene kann sich dort aufhalten, während Sie arbeiten. Abends und am Wochenende ist sie oder er aber wie gewohnt wieder bei Ihnen zu Hause.

Relevante Fragen zum Thema aus dem Expert:innen-Forum

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