Zurück in den Beruf

Ein Herzinfarkt reißt Sie nicht nur aus Ihrem Alltag, sondern auch aus Ihrem Berufsleben.

Nachdem Sie die akute Phase hinter sich haben und Ihr Infarkt gut behandelt wurde, stellt sich Ihnen wahrscheinlich auch die Frage, welche Auswirkungen das auf Ihr Berufsleben hat. Absolvieren Sie eine Reha, können Sie in diesem Rahmen viele Informationen und auch Hilfe für den Wiedereinstieg in den Beruf erhalten. Auch über die Kostenträger wie die deutsche Rentenversicherung, die Krankenkassen oder die Agentur für Arbeit können Sie Unterstützung für den Wiedereinstieg in den Arbeitsalltag bekommen.

Ein grauhaariger Mann in einem hellen Anzug erklärt 2 Frauen und 1 Mann in hellem Hemden etwas an einem Laptop.

Nach der Behandlung Ihres Herzinfarkts beispielsweise mit einem Stent oder einem Bypass sind Sie zunächst krankgeschrieben und müssen sich von dem Eingriff erholen. Möglicherweise schließt sich auch eine Anschlussbehandlung in Form von Rehamaßnahmen an. Während der Rehabilitation in der Klinik können Sie sich schon über die Anträge informieren, die für die Wiedereingliederung in den Beruf notwendig sind. Ihr Ansprechpartner hierfür sind Ihre Krankenkasse und Ihre Rentenversicherung. Der Wiedereinstieg in den Arbeitsalltag ist für viele Patienten wichtig, um so nach einem solch einschneidenden Erlebnis wie einem Herzinfarkt wieder etwas Normalität zurückzugewinnen. Gewohnte Routinen und der Kontakt zu den Kollegen tut auch psychisch gut. Häufig beginnen Sie zunächst mit einer stufenweisen Eingliederung, bei der Sie die Arbeitszeit von Woche zu Woche erhöhen.

Die Fähigkeit zum Wiedereinstieg ins Berufsleben ist für jeden Patienten sehr individuell und lässt sich nicht pauschalisieren. Gemeinsam mit Ihrem behandelnden Arzt, dem Betriebsarzt und auch dem Arbeitgeber müssen Sie festlegen, ob Sie in Ihrem aktuellen Berufsfeld weiterhin arbeiten können und wenn ja, wie genau Ihre Arbeit in Zukunft aussehen wird. Folgende Faktoren sollten Sie beachten:

  • Art und Ausmaß der körperlichen Belastung, der Sie bei Ihrem Beruf ausgesetzt sind
  • Ausmaß des Stresses, unter dem Sie in Ihrem Beruf stehen
  • Risiko, das für Sie selbst oder andere Menschen bestehen kann, wenn bei Ihnen während Ihrer Tätigkeit ein Herz-Kreislauf-Problem auftritt

Es ist gesetzlich festgelegt, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten muss, wenn Sie innerhalb eines Jahres mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig waren. Das Verfahren ist für Sie freiwillig, Ihr Arbeitgeber ist jedoch dazu verpflichtet. Sie brauchen also nur teilzunehmen, wenn Sie es wirklich wollen und zusätzlich müssen Sie nur die Informationen zu Ihrer Krankheit weitergeben, die Sie selbst für notwendig halten.

Nehmen Sie dieses Angebot zum Gespräch an, um gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber Ihre Leistungsfähigkeit richtig einzuschätzen und Ihre Arbeitsbedingungen daran anzupassen. So wird Ihnen geholfen, Schritt für Schritt ins Arbeitsleben zurückzukehren.

Generell ist es abgesehen von der Empfehlung Ihres Arztes auch immer davon abhängig, womit Sie sich selbst wohlfühlen und was Sie sich persönlich zutrauen. Ein Herzinfarkt kann dazu führen, dass Sie in Zukunft körperlich in einer gewissen Weise eingeschränkt sind, er kann aber auch psychische Auswirkungen haben. Es ist wichtig, dass Sie sich im Arbeitsleben nicht zu viel Stress zumuten, da Stress nicht gut für Ihr Herz ist. Arbeiten Sie in einem körperlich anstrengenden Beruf, ist es möglich, dass Sie diesen nicht genau wie vor Ihrem Herzinfarkt ausüben können. Vielleicht ist auch Ihre Fahrtüchtigkeit durch Ihre Erkrankung eingeschränkt. Seien Sie in jedem Fall ehrlich mit sich selbst und mit Ihrem Umfeld. Wenn Sie sich zu viel zumuten, weil Sie etwas beweisen wollen, tun Sie damit Ihnen selbst und Ihrer Gesundheit nichts Gutes.

Können Sie nach Ihrem Herzinfarkt Ihrer bisherigen Tätigkeit nicht mehr so wie zuvor nachgehen, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, wie Sie dennoch weiterhin berufstätig sein können. Besprechen Sie im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) mit Ihrem Chef, wie Ihre Tätigkeit und Ihr Arbeitsumfeld Ihren veränderten Anforderungen entsprechend angepasst werden kann. Vielleicht gibt es auch innerhalb Ihrer Arbeitsstätte alternative Tätigkeiten, die Sie übernehmen können. Auch ein Berufswechsel oder einer Umschulung sind möglich. Unterstützung finden Sie bei der Agentur für Arbeit.

Es wird sich sicherlich eine Lösung finden und vielleicht bieten sich Ihnen so auch ganz neue Optionen. Stellt Ihr Arzt fest, dass Sie aufgrund der Schwere Ihrer Erkrankung nicht mehr arbeiten gehen können, schreibt er Ihnen ein entsprechendes Gutachten. Sie können dann bei Ihrer Sozialversicherung einen Antrag auf vorzeitige Berentung stellen. Ein Gutachter, bei dem es sich um einen Vertrauensarzt der jeweiligen Sozialversicherung handelt, beurteilt, ob Sie gar nicht mehr erwerbsfähig sind oder doch noch in irgendeiner Form arbeiten können.

Relevante Fragen zum Thema aus dem Expert:innen-Forum

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