Zurück in den Beruf
Nachdem Ihnen die Diagnose Herzschwäche gestellt wurde, überlegen Sie sicherlich, welche Auswirkungen das auf Ihr Berufsleben hat. Die wichtigste Nachricht:
Sie können in der Regel weiterhin berufstätig und körperlich aktiv sein. Arbeiten zu gehen kann Ihnen sogar dabei helfen, sich körperlich besser zu fühlen, da Sie aktiver sind und Ihre sozialen Kontakte fördern.
Herzschwäche – und jetzt?
Handelt es sich bei Ihnen um eine akute Erkrankung, verordnet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen vermutlich zunächst einmal eine Erholungsphase und Rehamaßnahmen. Während der Rehabilitation in der Klinik können Sie sich schon über die Anträge informieren, die für die Wiedereingliederung in den Beruf notwendig sind. Ihre Ansprechpartner:innen hierfür sind Ihre Krankenkasse und Ihre Rentenversicherung. Häufig beginnen Sie zunächst mit einer stufenweisen Eingliederung, bei der Sie die Arbeitszeit von Woche zu Woche erhöhen.
Nicht jeder Beruf ist der Richtige
Generell ist es abgesehen von der Empfehlung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes auch immer davon abhängig, womit Sie sich selbst wohlfühlen und was Sie sich zutrauen. Natürlich spielt es eine Rolle, ob Sie eine Arbeit körperlich noch ausführen können. Es ist aber genauso wichtig, dass Sie sich im Arbeitsleben nicht zu viel Stress zumuten, da Stress nicht gut für Ihr Herz ist. Arbeitet Ihr Herz schon bei mäßiger körperlicher Anstrengung nicht mehr richtig, werden Sie wahrscheinlich keinen Beruf mehr ausüben können, der mit körperlicher Arbeit verbunden ist. Auch Tätigkeiten wie das Fliegen eines Flugzeuges oder das Fahren eines Busses, bei denen Sie andere Menschen gefährden könnten, wenn Ihr Kreislauf plötzlich nicht mehr so richtig mitspielt, sind dann nicht mehr möglich.
Was passiert, wenn ich in meinem bisherigen Beruf nicht weiterarbeiten kann?
Wenn Sie gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt feststellen, dass Sie Ihrer bisherigen Tätigkeit nicht mehr nachgehen können, bezeichnet man dies als Berufsunfähigkeit. Ihnen stehen dann verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Sie können den Beruf wechseln oder Ihnen wird zu einer Umschulung geraten. Unterstützung finden Sie bei der Agentur für Arbeit. Sprechen Sie doch auch einfach mit Ihrer Chefin oder Ihrem Chef, vielleicht gibt es auch innerhalb Ihrer Arbeitsstätte alternative Tätigkeiten, die Sie übernehmen können. Es wird sich sicherlich eine Lösung finden und vielleicht bieten sich Ihnen so auch ganz neue Optionen.
Und wenn ich plötzlich gar nicht mehr arbeiten gehen kann?
Stellt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt fest, dass Sie aufgrund der Schwere Ihrer Erkrankung nicht mehr arbeiten gehen können, schreibt sie oder er Ihnen ein entsprechendes Gutachten. Sie können dann bei Ihrer Sozialversicherung einen Antrag auf vorzeitige Berentung stellen. Eine Gutachterin oder ein Gutachter, bei dem es sich um eine Vertrauensärztin oder ein Vertrauensarzt der jeweiligen Sozialversicherung handelt, beurteilt, ob Sie gar nicht mehr erwerbsfähig sind oder doch noch in einer anderen Form arbeiten können.
Relevante Fragen zum Thema aus dem Expert:innen-Forum
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