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Leichter Herzinfarkt

Autor
Datum
Nena
04.09.2022, 20:45 Uhr

Hallo Expertenrat.
Ich leite an einer Grundschule einen Mittagstisch. Eine Kollegin und gleichzeitige Freundin erlitt während ihres Arztbesuches einen leichten Herzinfarkt. Sie verweigerte zuerst die Krankschreibung und auch die Überweisung in ein Krankenhaus. Anschließend war sie bei mir und wollte arbeiten. Ich konnte sie soweit zur Vernunft bringen, dass sie sich doch noch krankschreiben lies.
Wie es aussieht wird sie sich nicht behandeln lassen. Wir betreuen Grundschulkinder und ich bezweifle, dass man mit einem unbehandelten Herzinfarkt eine Aufsichtspflicht übernehmen kann. Es kann doch jederzeit wieder einer passieren. Sehe ich das richtig, dass ich sie nicht arbeiten lassen darf?
Und kann ein Patient die Krankschreibung verweigern?
Danke schon mal für die Antwort.
Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. Heribert Brück
05.09.2022, 17:40 Uhr

Sehr geehrte Nena,

das sehen Sie völlig richtig; mit einem Herzinfarkt ist man bis zur Klärung der Ursache und des entstandenen Schadens sicher nicht arbeitsfähig.
Ich kann nur hoffen, dass Ihre Kollegin doch noch zur Vernunft kommt.
Der Patient ist der Souverän, er kann alles verweigern - nur wenn die Ärzte den Eindruck haben, dass der Patient nicht in der Lage ist, selbst eine Entscheidung treffen zu können, kann man sich über den Willen des Patienten hinwegsetzen, dies erfordert jedoch auch eine richterliche Feststellung außer bei akuter Gefahr.

Herzliche Grüße
Dr. Heribert Brück

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